Future Cruise Credit und was nun?

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Kreuzfahrtgutschein

Viele von Ihnen sind von den Reiseabsagen der Reedereien betroffen. Und viele haben die von den Reedereien angebotenen Gutscheine (FCC = Future Cruise Credit) in Anspruch genommen. Aber was genau beinhalten eigentlich diese Gutscheine und wie können Sie sie einlösen?

Unterschiedliche Regelungen

In den meisten Fällen haben die Reedereien für die wegen Covid-19 abgesagten Kreuzfahrten automatisch einen Gutschein (FCC) für die betroffenen Gäste generiert. Die Höhe der Gutscheine variiert von Reederei zu Reederei. So bieten Ihnen die meisten amerikanischen Anbieter nicht nur einen Gutschein über 100 % Ihrer bereits gezahlten Summe, sondern als Entschädigung und Anreiz, den Gutschein zu nehmen, legen sie noch 25 % der gezahlten Summe drauf. (Die Summe errechnet sich in der Regel aus dem von Ihnen gezahlten Betrag abzüglich aller Steuern, Gebühren oder Zusatzkäufe wie Ausflüge, Reservierungsgebühr für Spezialitätenrestaurants etc. (Diese werden oft auf die ursprüngliche Zahlungsform, wie z.B. eine Kreditkarte, zurückerstattet).

Die europäischen Reedereien gehen in der Regel etwas anders vor. Bei Hapag-Lloyd Cruises zum Beispiel erhalten von den Reiseabsagen betroffene Gäste bei Neubuchung einer Kreuzfahrt folgende Ermäßigungen:

• 25% Ermäßigung auf die Seestrecke bei Neubuchung mit Reiseantritt bis zum 30.04.2021
• 10% Ermäßigung auf die Seestrecke bei Neubuchung mit Reiseantritt bis zum 30.09.2021
• 200 € Bordguthaben pro Person bei Neubuchung einer Reise mit Antritt ab dem 01.10.2021 (gültig für Getränke, SPA und Wäsche Service, keine Auszahlung möglich)

Auch TUI Cruises bietet betroffenen Kunden ein Reiseguthaben in Höhe ihrer bereits geleisteten Zahlung und zusätzliche Ermäßigungen auf eine Neubuchung an:

• 10% Ermäßigung auf eine neue Reise bei Einlösung des Reiseguthabens bis 31.12.2020
• 5 % Ermäßigung auf eine neue Reise bei Einlösung des Reiseguthabens bis 31.12.2021

Grundsätzlich ist bei jeder Reederei aber auch die Beantragung einer 100 %igen Rückerstattung des gezahlten Kreuzfahrtpreises möglich. Aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens dauern die Rückerstattungen bei den meisten Reedereien zurzeit noch ca. 60 – 90 Tage.

Wie kann ich meinen FCC beantragen?

Um den FCC zu erhalten, brauchen Sie nach Absage der Kreuzfahrt nichts zu machen. Die Reedereien stellen die Gutscheine in der Regel automatisch aus, wenn Sie dem nicht widersprechen. Wenn eine Reiseabsage erfolgt, werden Sie schnellstmöglich von uns informiert und wir geben Ihren Wunsch (FCC oder Rückerstattung) an die Reederei weiter. Ein FCC wird in der Regel innerhalb weniger Wochen per E-Mail zugestellt.

Einlösung

Für die Einlösung Ihres FCC gilt es, auf die Gutschein-Bedingungen zu achten. Häufig müssen die Gutscheine für eine Neubuchung zwischen 6 und 12 Monate nach Ausstellungsdatum genutzt werden. Auch der Zeitpunkt des Reiseantritts ist in den Gutschein-Bedingungen festgelegt.

Bei einigen Reedereien können die FCC‘s auch auf andere Personen übertragen werden (z. B. bei Silversea und Cunard).

Wenn der Betrag Ihres Guthabens die Kosten für die neue Kreuzfahrt übersteigt, wird der Restbetrag bei den meisten Reedereien als neuer FCC-Gutschein ausgestellt (aber wahrscheinlich mit demselben Ablaufdatum). Wenn der Betrag der Gutschrift den neuen Kreuzfahrtpreis unterschreitet, zahlen Sie die Differenz.

Wenn die Kreuzfahrt, die Sie mit einem Gutschein gebucht haben, storniert wird, kann der volle Betrag erneut in Form eines FCC zurückerstattet werden. Die Ablaufdaten werden dann in der Regel entsprechend angepasst.

Was kann ich nicht mit meinem FCC zahlen?

Abhängig von der Reederei deckt ein FCC wahrscheinlich nicht ab:

• Hafensteuern und -gebühren
• Anzahlungen
• Vorausbezahlte Trinkgelder
• Landausflüge
• Ausgaben an Bord

Jetzt eine neue Kreuzfahrt buchen?

Viele von uns sind sich noch unsicher, ob man jetzt bereits eine neue Kreuzfahrt buchen sollte. Um dieser Unsicherheit ein wenig entgegenzuwirken, haben fast alle Reedereien Ihre Stornobedingungen angepasst. Bei den amerikanischen Anbietern können Sie, je nach Reederei, ihre Kreuzfahrt gebührenfrei stornieren und erhalten einen FCC in Höhe des voll gezahlten Kreuzfahrtpreises. Der Zeitraum in dem die Stornierung möglich ist variiert zwischen 31 und 2 Tagen vor Abfahrt.

Bei den europäischen Reedereien wie Hapag-Lloyd und TUI Cruises können Sie zurzeit kostenlos Umbuchungen vornehmen.

Sobald Sie eine Neubuchung vorgenommen haben (ob mit oder ohne FCC) ist diese Buchung übrigens über einen Sicherungsschein gegen die Insolvenz des Veranstalters abgesichert.

Mittlerweile sind bereits ausgestellte Reisegutscheine allerdings auch staatlich abgesichert. Auch die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften ein deutsches Staatsgarantiesystem in Höhe von 840 Millionen Euro genehmigt, das von Reiseveranstaltern ausgestellte Gutscheine für stornierte Reisepakete abdeckt, die vor dem 08. März 2020 gebucht wurden.

Leider sind die Gutschein- und Stornierungsbestimmungen der Gesellschaften von Reederei zu Reederei sehr unterschiedlich und es ist uns nicht möglich, Ihnen eine allgemeingültige Auskunft zu geben. Für detaillierte Informationen zu Ihrer bei uns getätigten Buchung, Fragen, Umbuchungs- oder Stornowünsche sind wir in der gewohnten Besetzung für Sie unter 06103 7604614 oder info@unlimited-cruises.com da.